Wenn Ihr Unternehmen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt, ist es nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5.01.2023 in Kraft getreten ist, berichtspflichtig:
Zeithorizonte für die verpflichtende Berichterstattung
In 2025 (rückwirkend für 2024) berichten die Unternehmen, die bisher der Nichtfinanziellen Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) unterlagen.
In 2026 (rückwirkend für 2025) sind nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zwei der drei oben genannten Kriterien erfüllen, berichtspflichtig.
In 2027 (rückwirkend für 2026) berichten kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute, konzerneigene Versicherungsunternehmen. Kapitalmarktorientierte KMU können eine zweijährige Übergangsfrist nutzen, so dass sie erst für das Jahr 2028 berichten müssen.
Spätestens 2029 (rückwirkend für 2028) berichten alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, einschließlich Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU.